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Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss bildet nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern ist auch wichtige Informationsquelle für Steuerberater, Gläubiger, Investoren und das eigene unternehmerische Handeln.

Unsere Kanzlei Oelschläger + Jeebe erstellt mit großer Sachkompetenz Ihre Jahresabschlüsse, gleich ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen inne hat (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).

Bei einer Personengesellschaft besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften muss laut § 264 Abs. 1 HGB zusätzlich ein Anhang an den Jahresabschluss angefügt werden. In diesem Anhang werden einige Positionen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutert.

Jahresabschlüsse | Steuerberatung Hamburg

Ein Lagebericht muss von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften noch zusätzlich aufgestellt werden. § 267 des HGB erläutert die Einteilung der Kapitalgesellschaften nach Größenklassen.

Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betrieben wenden in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Sie entspricht einer vereinfachten Form der Gewinnermittlung und ist an bestimmte Umsatz- bzw. Gewinngrenzen geknüpft (Ausnahme: Freiberufler).

Im Einzelnen fertigen wir für Sie an:

  • Jahresabschlüsse mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Einnahme-Überschussrechnungen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Anhänge
  • Lageberichte
  • Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
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